Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. "Wer am Straßenverkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." So lautet die Grundregel für alle Verkehrsteilnehmenden. Nur: Allzu häufig wird sie leider vergessen.
In der gemeinsamen Verkehrssicherheitsarbeit sehen wir die Verpflichtung, uns mit speziellen Informations- bzw. Präventionskampagnen auf bestimmte Zielgruppen oder Unfallursachen zu konzentrieren. Damit soll die Risikokompetenz der angesprochenen Zielgruppen gefördert und die Regelakzeptanz aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verbessert werden.