Fahrrad
Balance Board & Monowheel
Balance Boards und Monowheels sind …
intelligente selbststabilisierende Fortbewegungsmittel, die als „angesagter Outdoor-Spaß“ beworben werden, deren Benutzung im öffentlichen Verkehrsraum jedoch nicht erlaubt ist.
Gewichtsverlagerung zur Steuerung
Nach dem Prinzip anderer selbstbalancierender Fahrzeuge (z.B. Segways, die aber aufgrund ihrer Lenk- und Haltestange unter die Elektrokleinstfahrzeuge fallen) werden sie alleine durch Gewichtsverlagerungen der fahrenden Person gesteuert. Man kann sie nach vorne und nach hinten bewegen, lenken, beschleunigen oder verlangsamen – alles einzig durch Gewichtsverlagerung. Mit den Fahrzeugen, die 2014 in China erstmals aufkamen, „schwebt man förmlich durch die Gegend“ (beispielhaftes Verkaufsargument) und ist schon deshalb ein „Hingucker“.
Beispielhafte Fahrzeugeigenschaften
Beispielhafte Fahrzeugeigenschaften (je nach Ausstattung)
- bis ca. 15 kg Eigengewicht
- Antriebsleistung ca. 0,6 – 1 KW (meist 2 Akkus)
- Fahrgeschwindigkeit bis ca. 15 – 20 km/h
- Reichweite 15 – 30 km in Abhängigkeit von Strecke, Gewicht des Nutzers, Straßenzustand und Fahrgeschwindigkeit
- max. Steigungswinkel ca. 45 % (Monowheel ca. 25 %)
- Betriebsdauer hängt von Ladekapazität / Ladestand des Akkus ab
- Lenkung durch Körperbewegungen der Fahrerin oder des Fahrers
Das Fahren will gelernt sein
Die extravagant aussehenden Fahrzeuge stellen an die Fahrenden besondere Anforderungen. Vor allem ein ausgeprägtes Gleichgewichtsgefühl, aber auch grundlegende körperliche Fitness sind unabdingbare Voraussetzungen für eine unfallfreie Fahrt.
Die auf den Fußrasten stehenden Fahrerinnen oder Fahrer
- beschleunigen das Fahrzeug durch das Vorbeugen des Körpers,
- verzögern die Fahrgeschwindigkeit durch entsprechendes Zurücklehnen und
- verändern die Richtung durch Schwerpunktverlagerungen auf den Standflächen
Bei den ersten Übungen stützt eine Begleitperson am besten bereits beim Aufsteigen auf die Standflächen und bei der Fahrt.
Wo dürfen Balance Boards und Monowheels fahren?
Benutzung nur außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen erlaubt – auch auf Gehwegen darf nicht gefahren werden
Bei dem elektrisch angetriebenen Fortbewegungsgerät handelt es sich um ein Kraftfahrzeug im Sinne der straßenrechtlichen Vorschriften.
Aufgrund der durch Motorantrieb verfügbaren Leistung und der erreichbaren Geschwindigkeit von über 6 km/h ist dieses Sportgerät kein besonderes Fortbewegungsmittel im Sinne des § 24 Straßenverkehrsordnung. Deshalb darf mit den Fahrzeugen auch nicht auf Gehwegen gefahren werden. Generell ist deren Benutzung nur außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen erlaubt.
§ 30 Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr
Nach § 30 der Straßenverkehrszulassungsordnung müssen Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden sollen, so gebaut und ausgerüstet sein, dass
- ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt und
- die Fahrer und Mitfahrer insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.
Da die Kraftfahrzeuge die besonderen Voraussetzungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (z.B. Bremsen und Beleuchtung) bisher nicht in vollem Umfang nachweisen können, fehlt es ihnen an der zwingend erforderlichen Betriebs- und Verkehrssicherheit.
Eine entsprechende Fahrlerlaubnis ist erforderlich
Wer Kraftfahrzeuge führt, bedarf hierfür der entsprechenden Fahrerlaubnis. Da der Gesetzgeber sich um diese Fahrzeuge bei Festlegung der neuen Führerscheinklassen aber nicht gekümmert hat, lässt sich nicht sagen, welche konkrete Fahrerlaubnisklasse nötig wäre. Deshalb ist auch das Fahren auf anderen öffentlichen Verkehrswegen (z.B. Straßen oder Fahrradwegen) mit den ein- oder zweirädrigen Fahrzeugen nicht gestattet.
Versicherungspflicht für Balance Boards
Da bei Balance Boards die durch ihre Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit oberhalb von 6 km/h liegt, unterliegen die Fahrzeughalter auch grundsätzlich der Versicherungspflicht, falls diese Vehikel im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden sollen. Da sie dort aber eben nicht bewegt werden dürfen, wird keine solche Versicherung angeboten.
Schäden, die beim Betrieb der Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum verursacht werden, sind derzeit darüber hinaus nicht von der privaten Haftpflichtversicherung erfasst. Die Kosten selbst verschuldeter Unfälle müssen allein vom Fahrenden beglichen werden.
Allgemeine Hinweise – Empfehlung beim Betrieb
- Das Fahren von Balance Boards und Monowheels ist nur außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen zulässig. Dies sind Straßen, Wege und Plätze, die in der Regel nicht von Dritten (Jedermann) unbehindert oder unkontrolliert betreten werden können. Derzeit ist das Fahren mit Balance Boards und Monowheels in Deutschland auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nicht erlaubt. Bei Verstößen muss mit entsprechenden Sanktionen gerechnet werden.
- Aufgrund der besonderen Antriebstechnik ist ein gewisses Maß an Kraft und Geschicklichkeit gefordert. Um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden, sollte insbesondere die Nutzung durch Kinder besonders kritisch geprüft werden.
- Der seriöse Fachhandel informiert beim Verkauf insbesondere zu den verkehrsrechtlichen Vorschriften beim Betrieb dieser Fahrzeuge.
- Wir empfehlen bei einer Nutzung dringend Schutzausrüstung und Helm!