E-Scooter-Kampagne
#RIDE IT RIGHT
Schnell und sicher durch die Stadt
E-Scootern, aber richtig!
Unsere E-Scooter-Kampagne
E-Scooter sind seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (Juni 2019) aus dem Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken.
Doch mit der Legalisierung dieser Fahrzeugart treten auch neue Gefahren und Probleme im gemeinschaftlichen Miteinander im öffentlichen Verkehrsraum auf. In Baden-Württemberg registrierte die Polizei im ersten Jahr nach Einführung der E-Scooter noch 122 Verkehrsunfälle.
Doch zwischenzeitlich hat sich nicht nur die Anzahl der zugelassenen E-Scooter im Straßenverkehr vervielfacht. Auch die Unfallzahlen steigen Jahr für Jahr.
So ereigneten sich im Jahr 2024 laut Verkehrsunfallstatistik in Baden-Württemberg insgesamt 1.465 Verkehrsunfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen, bei denen 990 E-Scooter-Fahrende leicht und 121 schwer verletzt wurden. Sieben wurden sogar getötet.
Der Aufwärtstrend der Unfallzahlen setzt sich auch 2025 fort. So stieg in der Halbjahresbilanz der Verkehrsunfallentwicklung in Baden-Württemberg 2025 die Anzahl der Gesamtunfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 44,3 Prozent auf 841. Ferner wurden im ersten Halbjahr 2025 bereits vier getötete E-Scooter-Fahrende registriert. Im gleichen Zeitraum 2024 waren es zwei.
Um Fragen und Unsicherheiten in Bezug auf diese neue Fahrzeugart zu klären, Unfälle zu vermeiden und die Menschen zu einem sicheren Umgang mit den Rollern zu motivieren, startete bereits am 24.08.2020 in Stuttgart die Kampagne #RIDEITRIGHT – e-scootern, aber richtig!. Im Frühjahr 2025 erfolgte eine Neuauflage der Kampagne.
RIDE IT RIGHT
Kernbotschaften der E-Scooter-Kampagne
Kern der Kampagne sind sechs kurze Botschaften in Form von selbsterklärenden Piktogrammen in Signalfarben. Wenige englische Wörter ergänzen die Bildsprache, da besonders häufig Touristinnen und Touristen die Elektroroller nutzen.
Stabile und langlebige Anhänger und Bänder werden von den Verleihfirmen selbstständig im Bereich der Lenker bzw. Lenkstangen angebracht. Somit haben E-Scooter-Fahrende die Botschaften unmittelbar vor Augen. Darüber hinaus wird die Kampagne von Plakaten, Postkarten, Informationen auf diesen Internetseiten und Social-Media-Beiträgen flankiert.
Die Kampagne richtet sich an alle, die E-Scooter fahren, mit einem Schwerpunkt auf Personen, die Verleihsysteme nutzen.
E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge dürfen erst ab 14 Jahren im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden.
Die Verleihfirmen von E-Scootern schreiben sogar ein Mindestalter von 18 Jahren vor, da vorher kein rechtlich gültiger Vertrag abgeschlossen werden kann.
Es ist weder ein Führerschein noch eine Prüfbescheinigung vorgeschrieben.
Mit dem E-Scooter muss auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen gefahren werden.
Wenn diese nicht vorhanden sind, muss man auf der Straße scootern. Fahren auf dem Gehweg oder in Fußgängerzonen ist verboten (es sei denn, es ist durch das Zusatzzeichen „E-Scooter frei“ ausdrücklich erlaubt).
Es darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter fahren.
Tandemfahren ist verboten!
Mehrere Personen mit mehreren E-Scootern müssen hintereinander fahren. Nebeneinander zu fahren ist nicht erlaubt.
Es besteht zwar keine Helmpflicht für den E-Scooter, wir empfehlen aber unbedingt, sich mit einem Helm zu schützen.
Alkohol und Drogen sind verboten.
Es gelten dieselben Regeln und Grenzwerte wie beim Autofahren. Das heißt, wer mit über 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen fährt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel 500 Euro Geldbuße, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg nach sich zieht. Bei über 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor. Und wenn der Fahrende alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.
Achtung: Absolutes Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit (Null-Promille-Grenze)!
Und Betäubungsmittel sind auf dem E-Scooter natürlich ebenfalls tabu.
Finger weg von Handy oder Smartphone!
Wie mit dem Fahrrad und dem Auto ist auch auf dem E-Scooter das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung verboten.
Rücksichtsvolles und richtiges Parken.
Grundsätzlich dürfen E-Scooter auf Gehwegen und am Straßenrand abgestellt werden. Sie dürfen aber keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Verantwortungsbewusstes Parken der Roller geht alle an und kann zur allgemeinen Akzeptanz der Fortbewegungsmittel beitragen.
Wir empfehlen dringend das Tragen eines Fahrradhelmes!
Es besteht keine Helmpflicht nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.
Dennoch gilt: Schütze Dein BESTES!
und hier bei der Kampagne des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)