legale Droge: Cannabis
Cannabis ist eine der am häufigsten konsumierten psychoaktiven Substanzen weltweit. Der Wirkstoff von Tetrahydrocannabinol (THC) beeinflusst das zentrale Nervensystem und verändert dadurch die Funktionen des Körpers. Dies führt zu einer Reihe von psychoaktiven Effekten, die wiederum die Fähigkeit zum sicheren Fahren beeinträchtigen können.
Im Rahmen der Teillegalisierung von Cannabis, bei der durch das Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zum 01.04.2024 der Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, wurden nun auch die Vorschriften für das Fahren unter Cannabiseinwirkung neu geregelt.
Hierzu wurden die Regelungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geändert und angepasst. Bislang gab es keinen THC-Grenzwert, analog dem Alkohol-Grenzwert von 0,5 Promille. Ein Verstoß gegen § 24a (2) StVG lag demnach bereits vor, sobald nachgewiesen werden konnte, dass die Fahrerin / der Fahrer unter der Wirkung von THC ein Kraftfahrzeug geführt hat. Dieser Nachweis war mit einem THC-Wert von 1 ng/ml im Blut gegeben.
Am 22.08.2024 traten nun die neuen Regelungen diesbezüglich in Kraft.
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