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Pkw

Sicherheitsgurt

Lebensretter Nr. 1

Dass das Verletzungsrisiko bei einem Unfall um ein Vielfaches ansteigt, wenn die Anschnallpflicht missachtet wird, sollte jedem Kraftfahrer klar sein. Trotzdem setzen sich immer wieder Fahrerinnen und Fahrer über die Vorschriften hinweg oder erachten es schlichtweg nicht als unbedingt notwendig, einen Sicherheitsgurt während der Fahrt anzulegen.

Seitdem die Pflicht zum Anschnallen mit dem Gurt im Jahr 1976 (seit 1984 ist das Nichtangurten mit einem Bußgeld belegt) eingeführt wurde, ist die Zahl der Verkehrstoten diverser Statistiken zufolge signifikant zurückgegangen.

Wenn alle Insassen von Pkw in Deutschland zu jeder Zeit korrekt angeschnallt wären, könnten rund 200 Verkehrstote und rund 1500 Schwerverletzte pro Jahr vermieden werden. Dies ist das wichtigste Ergebnis einer aktuellen Auswertung der Unfallforschung der Versicherer (UDV).

Nach offiziellen Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen sind rund 98 Prozent aller Pkw-Insassen während der Fahrt angegurtet.

Laut Auswertung der UDV waren aber 28 Prozent aller im Straßenverkehr Getöteten nicht oder falsch angeschnallt. „Das zeigt das große Potenzial, das hier liegt. Mit keiner anderen Einzelmaßnahme lassen sich so viele Verkehrstote vermeiden“, sagt UDV-Leiter Siegfried Brockmann.

Weitere Ergebnisse: Am häufigsten getötet oder schwerverletzt wurden nicht angeschnallte Fahrerinnen und Fahrer (43 %), gefolgt von Rücksitzinsassen (36 %) und Beifahrerinnen und Beifahrer (21 %). Mehr als zwei Drittel der Opfer waren männlich, das Durchschnittsalter lag bei 32 Jahren.

Airbag

Ein Airbag wird bei einem Unfall durch Sensoren im Außenbereich des Fahrzeugs ausgelöst. In Bruchteilen von Sekunden baut sich der Luftsack auf und bietet der Fahrerin oder dem Fahrer einen zusätzlichen Aufprallschutz zum Sicherheitsgurt. Nicht angeschnallte Autofahrerinnen oder Autofahrer sollten bedenken, dass der Airbag kurz nachdem er aufgeblasen ist, wieder in sich zusammenfällt! Dies kann z.B. bei einem Unfall mit Überschlag oder mit mehreren zeitlich versetzten Aufprallsituationen zum Problem werden. Zudem können nicht angegurtete Personen, durch das unkontrollierte Herumschleudern im Fahrzeug bei einem Unfall, anderen Insassen schwerste Verletzungen zufügen.

Außerdem kann der Airbag sogar selbst zur Gefahrenquelle werden, sollte der Abstand zwischen der Autofahrerin oder dem Autofahrer und dem Airbag zu gering sein. Der Airbag bläst sich explosionsartig auf und kann somit schwere Verletzungen verursachen.

Sicherheitsgurt, Gurtstraffer und Airbag

Beachten Sie bitte, dass nur alle Sicherheitselemente zusammen den größtmöglichen Schutz bieten!

Quelle: ADAC / Mit partnerschaftlicher Unterstützung

TIPPS zum Angurten:

  • Richtige Einstellung der Sitzposition (linke Hand auf Ein-Uhr-Stellung am Lenkrad – beide Schultern an der Rückenlehne angelegt)
  • Ausreichender Abstand zum Airbag
  • Gurte straffziehen
  • Kopfstütze richtig einstellen (Oberkante Kopfstütze auf Höhe Kopf-Oberkante)
  • Erst losfahren, wenn alle Insassen angeschnallt sind
  • Kinder sorgfältig angurten und auch während der Fahrt regelmäßig kontrollieren
  • Sicherheitsgurt nie für zwei Personen verwenden
  • Gurt nicht unter der Achsel hindurchführen
  • Gurt auf korrektes Auf- und Abrollen kontrollieren
  • Beschädigungen, Funktionsstörungen oder Einrisse im Gurt sofort vom Fachmann reparieren lassen
  • Kleidungsstücke die dick auftragen unbedingt vor dem Anschnallen ausziehen

Kindersicherung in Fahrzeugen

Kinder sind als Mitfahrer in Kraftfahrzeugen gefährlichen Verkehrssituationen hilflos ausgesetzt, wenn sie nicht mit geeigneten Rückhalteeinrichtungen, z.B. Kindersitze/Babyschalen, gesichert sind. Kinder sind bis zu einem Alter von 5 Jahren zwar zu über 90% in einem Kinderrückhaltesystem gesichert, davon aber mehr als 1/3 nicht richtig. Der Schutz unserer Kleinen ist deshalb eine große Herausforderung! Angelegte Sicherheitsgurte und richtige Kindersitze sind die Lebensretter Nr. 1! Sichern Sie Ihre kleinen Mitfahrer immer mit ge­eigneten Kindersitzen! Alle Insassen müssen auf jeder Fahrt und immer richtig gesichert sein. 

Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, gilt: Mitnahme in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur, wenn spezielle Rückhalteeinrichtungen (geeignete Kindersitze) benutzt werden.

TatbestandBußgeldPunkte
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt30 €
Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert transportiert30 €
– bei mehreren Kindern35 €
Kind ohne jede Sicherung transportiert60 €1
– bei mehreren Kindern70 €1

(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme.
Das gilt nicht für

1. (weggefallen)

2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,

3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,

4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,

5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,

6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Besonderheiten

Hochschwangere
Nur in Ausnahmefällen kann eine Schwangere von der Anschnall­pflicht befreit werden. Dazu ist ein ärztliches Gutachten vorzuweisen. Das Gutachten muss belegen, dass durch das Anlegen des Sicher­heits­gurtes für die Mutter und Kind eine hohe Gesundheitsgefahr besteht. Das zuständige Ordnungsamt prüft anschließend den Vorgang und stimmt zu oder lehnt ab.

Taxifahrer und Fahrgäste
Alle Fahrgäste in einem Taxi müssen sich anschnallen! Die Taxifahrerin oder der Taxifahrer ist für das Anlegen der Sicherheitsgurte aller Fahrgäste verantwortlich. Verweigert ein Fahrgast das Anschnallen, so besteht keine Beförderungspflicht für die Taxifahrerin oder den Taxifahrer.
Seit dem 30. Oktober 2014 gilt auch für die Taxifahrerin oder den Taxifahrer die Anschnallpflicht!

Gurtpflicht im Bus
Sind Sicherheitsgurte in einem Omnibus vorgeschrieben, müssen sie angelegt werden. Wer der Sicherungspflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld von 30 Euro. die Busfahrerin oder der Busfahrer muss die Fahrgäste vor Fahrtantritt auf die bestehende Anschnallpflicht hinweisen. Für Kraftomnibusse, die sowohl im Nahverkehr eingesetzt sind als auch für stehende Fahrgäste gebaut sind, müssen nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet werden.

Ausnahmen
Unter strengen Bedingungen sind Ausnahmen von der Gurtpflicht möglich. Wer sich aus gesundheitlichen Gründen von der Gurtanlegepflicht befreien lassen will, muss einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Zusätzlich ist eine ärztliche Bescheinigung nötig. Sie muss belegen, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller wegen einer Erkrankung zwingend von der Gurtpflicht befreit werden muss. Personen mit einer Körpergröße von unter 150 cm kann eine Ausnahme von der Gurtpflicht gemacht werden. Auch dies ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.