Pkw
Ladungssicherung
Gepäck und mehr.
Gepäckstücke, Möbel, Einkaufstaschen, Kinderwagen, Weihnachtsbaum, Hunde und vieles mehr.
In einem Auto kann man so einiges mitnehmen. Aber achten Sie immer darauf, alle Gegenstände sicher zu verstauen?
Stellen Sie sich einmal vor, was bei einer plötzlichen Bremsung mit ungesicherter Ladung passiert: reflexartig hält der Fahrzeugführende Gegenstände auf dem Beifahrersitz fest, auf dem Rücksitz fällt der Einkauf um, die Milch läuft aus, der Hund erschrickt und womöglich gerät noch ein Anhänger am Fahrzeug ins Schlingern.
In solchen Situationen sind Unfälle vorprogrammiert. Die Statistik gibt hierzu nicht die tatsächlichen Zahlen wieder, da diese Unfälle häufig mit einer anderen Ursache, z.B. Auffahren oder Abkommen von der Fahrbahn, erfasst werden.
Ein solcher Schreckmoment zeigt, welche Kräfte bei einer Vollbremsung wirken und dass Gegenstände zu Geschossen werden können.
Was passiert bei einem Unfall?
Untersuchungen des ADAC haben ergeben, dass jeder Gegenstand im Fahrzeug, der bei einem Frontalzusammenstoß nach vorne katapultiert wird, bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 50 km/h, mit dem 30- bis 50-fachen seines Eigengewichtes nach vorne schießt.
Gegenstand | Masse | wirkende Massekraft |
---|---|---|
Handy | 300 g | 15 kg |
Handtasche | 3 kg | 150 kg |
Getränkekiste | 14 kg | 700 kg |
Hund (groß) | 40 kg | 2.000 kg |
Eine einfache Handtasche wird ungesichert im Fahrzeug im Falle eines Unfalls also zu einem gefährlichen Geschoss!
Grundsätzlich sollten deshalb alle Gegenstände, die nicht unmittelbar im Fahrgastraum benötigt werden, im Kofferraum verstaut werden. Außerdem kann eine Sicherung mit Zurrgurten (über Kreuz eingefädelt in die Zurrösen am Ladeboden) oder mit Netzen erfolgen.
Hier geht es zum Crashtest des ADAC zum Thema Ladungssicherung:
zum Crashtest ADAC Ladungssicherung
Kann man wegen falscher Ladungssicherung bestraft werden?
Bußgelder zur Ladungssicherung
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Ladung bei einem Pkw oder Anhänger nicht ausreichend gesichert | 35 € | — |
– mit Gefährdung anderer | 60 € | 1 |
– es kam zum Unfall | 75 € | 1 |
Ladung nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert | 10 € | — |
Ladung ragt unzulässig nach vorne hinaus | 20 € | — |
Rechtsvorschriften zum Nachlesen
Ladungssicherung
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaflichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.
(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne, ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm. Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden.
Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.
Plichten eines Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muss auch dafür sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).
Zehn Tipps zu Ladung und Ladungssicherung im Pkw
Bringen Sie Dach- und Heckgepäckträger sicher an und überprüfen Sie deren Halt. Nicht vergessen: das Fahrverhalten Ihres Fahrzeuges kann sich verändern.
Schwere Gegenstände und Koffer gehören immer nach unten, mittig und formschlüssig direkt an die Rücksitzlehne; frei stehende, schwere Gegenstände sollen zusätzlich mit Zurrgurten gesichert werden. Eine Antirutschmatte sorgt für bessere Haftung. Falls der Kofferraum voll ist, bietet sich der Fußraum an.
Leichte Gegenstände sollten oben platziert und evtl. auch gesichert werden. Zum Teil kann mit Zurrösen aus dem Fachhandel nachgerüstet werden.
Das Gewicht sollte gleichmäßig verteilt werden, damit das Fahrzeug keine Schlagseite bekommt. Angaben zur zulässigen Gesamtmasse ihres Fahrzeuges finden Sie in der Zulassungsbescheinigung. Da eine Waage nicht „um die Ecke“ ist, muss das Gewicht schwerer Gepäckstücke ermittelt und zum Gewicht der Insassen addiert werden. Der Fahrzeugführende ist bereits mit 75 kg beim Leergewicht des Wagens berücksichtigt. Gängige Zuladungswerte liegen bei 400 bis 500 kg. Bei schwerer Beladung muss der Reifendruck überprüft und ggf. angepasst werden. Es bietet sich auch an, die Scheinwerfer, falls sie nicht automatisch nachreguliert werden, neu einzustellen, damit niemand geblendet wird.
Wichtig ist außerdem, dass Sie trotz Beladung Zugriff auf Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste haben. Die Warnweste ist übrigens optimal im Seitenfach der Fahrertür griffbereit untergebracht.
Im Pkw-Kombi sollte die Ladung am besten durch ein stabiles und für das jeweilige Fahrzeugmodell geeignetes Sicherheitstrenngitter oder Sicherheitsnetz von der Fahrgastzelle abgetrennt sein. Ist kein Trennsystem vorhanden, darf die Ladung auf keinen Fall über die Oberkante der Rücksitzlehnen ragen.
Auch wenn niemand auf der Rückbank sitzt, sollten die Gurte dort immer geschlossen sein. Im Falle einer Vollbremsung muss die Arretierung der Rücksitzbank das Ladungsgewicht nicht alleine halten. Deshalb sollte die Rückbank auch nicht grundsätzlich umgeklappt sein. Eine Ladung auf dem Rücksitz kann auch durch Gurte gesichert werden.
Auf Grund der scharfkantigen Splitter beim Bersten sind Glasflaschen im Fahrgastraum möglichst zu vermeiden. Flaschen mit kohlensäurehaltigen Getränken können sich im warmen Fahrzeug aufheizen und explodieren. Die Flaschen sollten niemals im Fußraum vor der Rückbank gelagert werden. Beim Bremsen können sie nach vorne rollen und etwa die Pedale blockieren. Die Rückenlehnentaschen sind nicht nur für Kinder gut, sondern auch zur Aufbewahrung von Getränken und Snacks. Nutzen Sie ansonsten eingebaute Getränkehalterungen oder Seitenfächer.
Legen Sie Ihre Kleinteile wie Geldbörse, Schlüssel und Mobiltelefon, sofern keine Halterung vorhanden, ins Handschuhfach. Große Handtaschen und Laptops gehören in den Kofferraum. Der Beifahrersitz ist keine geeignete Ablagefläche. Schirme, Karten und CDs sind gut in den Seitentürentaschen aufgehoben.
- Die Hutablage ist für gute Sicht nach hinten freizuhalten.
Transport von Gegenständen auf dem Dach oder am Heck des Fahrzeugs
Füllen Sie eine Dachbox grundsätzlich nur mit leichtem Gepäck. Die Box hat Auswirkungen auf den Schwerpunkt des Fahrzeugs und kann deshalb das Fahrverhalten (z.B. bei Seitenwind) nachteilig beeinflussen.
Berücksichtigen Sie die vom Hersteller zugelassene Dachlast des Fahrzeuges und das vom Dachboxhersteller angegebene Maximalgewicht. Die zulässige Dachlast liegt durchschnittlich bei 50 Kilogramm.
Achtung: Meist wird die Dachlast bei vier Fahrrädern inkl. Dachgepäckträger bereits überschritten!
- Nutzen Sie nur stabile Trägersysteme und halten Sie sich strikt an die Montageanleitung des Herstellers. Verwenden Sie nur Systeme, die für Ihr Fahrzeug zugelassen sind. Im Zubehörhandel werden für viele Gegenstände, in erster Linie Sportgeräte (z.B. Surfbretter, Kanus), auf das jeweilige Gerät abgestimmte Lösungen angeboten, die auf den Grundträger montiert werden können.
- Befestigen Sie Gegenstände in der Dachbox mit den dafür vorgesehenen Halterungen/Gurten. Lose Gegenstände können sonst bei einem Bremsmanöver die Box durchschlagen.
Überprüfen Sie den korrekten Sitz der Dachbox spätestens bei Ihrer ersten Pause, insbesondere wenn Sie die Box zum ersten Mal auf dem Grundträger oder auf der Dachreling montieren.
Kontrollieren Sie auch die Befestigung von Fahrrädern oder anderen Gegenständen auf dem Dach regelmäßig.
Transport von Weihnachtsbäumen auf dem Autodach
Gerade zur Weihnachtszeit stellt sich für viele Menschen die Frage, wie sie ihren Weihnachtsbaum sicher nachhause transportieren können. Oft ist der Kofferraum zu klein, so dass nur das Autodach für den Transport verbleibt. Im Prinzip benötigen Sie hierzu keinen Gepäckträger. Allerdings müssen Sie die allgemeinen Landungsgrundsätze beachten und dürfen nur zulässige Ladungssicherungsmittel einsetzen. Bewährt haben sich Zurrgurte (DIN EN 12195-2) mit Klemmschloss. Diese besitzen keine Haken, können leichte Ladungen ausreichend sichern und der Autolack bleibt unversehrt. Durch die notwendige Vorspannkraft ist es allerdings möglich, dass der Baum beschädigt wird. Expander, Schnüre oder der lange Arm der Beifahrerin oder des Beifahrers sind keine probaten Mittel zur Transportsicherung.
Eine Beförderung auf einem Dachgepäckträger ist auf jeden Fall vorzuziehen, da der Baum hier besser befestigt werden kann und die Gefahr des Verrutschens deutlich minimiert wird. Außerdem zerkratzt der Baum das Autodach so weniger.
Zu beachten ist, dass die Ladung nicht die Sicht des Fahrzeugführenden beeinträchtigen darf. Falls der Baum zu sehr nach vorne überragt, ist es gut möglich, dass das Sichtfeld des Fahrers unzulässig eingeschränkt ist.
Hecktransport
Beim Hecktransport gelten zunächst die gleichen Grundsätze wie beim Dachtransport.
Wenn die Ladung am Heck die rückwärtige Beleuchtung des Wagens verdeckt, muss eine zusätzliche Beleuchtung angebracht werden. Gleiches gilt auch für ein verdecktes Kennzeichen. Das Wiederholungskennzeichen von (Fahrrad-)Heckträgern sollte den Anforderungen an ein normales Kennzeichen entsprechen. Ein Karton mit handgeschriebenem Folgekennzeichen reicht nicht aus, da dies unter anderem nicht retroreflektierend ist.
Transport von Tieren im Fahrzeug
Verkehrsrechtlich sind Tiere eine Ladung und müssen gesichert werden!
Vielen Hundehaltenden ist nicht bewusst, welchen Gefahren sie ihr Tier im Falle einer Vollbremsung aussetzen. Viele scheuen sich auch davor, dem Tier Bewegungsfreiheit zu nehmen. Aber wer sein Tier liebt, sollte auf die richtige Sicherung im Fahrzeug achten. Bewegt sich etwa der Hund ohne Sicherung unkontrolliert, kann der Fahrer abgelenkt werden und bei einem Unfall wird das Tier zum gefährlichen Geschoss. Außerdem kann zu viel Bewegungsspielraum im dennoch beengten Auto ein Tier stressen. Nach kontrollierter Position bei der Fahrt ist der Auslauf danach die richtige Belohnung.
Im Fachhandel werden Schutzdecken, Hunde-Sicherheitsgurte, Tiersicherheitssitze, Abtrennungen für den Innenraum, Trenngitter oder -netze für den Laderaum oder Transportkisten angeboten.
Die optimale Sicherheit für Insassen und Hund ist eine stabile Transportbox mit der richtigen Platzierung im Fahrzeug.
Kleine Boxen verstauen Sie im Fußraum hinter den Vordersitzen, größere im Laderaum von Kombi oder Schräghecklimousinen sowie Vans und Geländewagen, immer schräg zur Fahrtrichtung und direkt an der Lehne der Rücksitzbank. Ein zusätzliches stabiles Trenngitter erhöht die Sicherheit. Achten Sie auf Stabilität der Trenngitter (DIN ISO 27955:2012-01). Empfehlenswert sind Trenngitter, die vom Dachbereich bis zum Ladeboden reichen.
Eine raumhohe Sicherheitsabtrennung aus einem Geflecht flexibler Gurtbänder hinter den vorderen Sitzen ermöglicht es dem Hund, sich frei beweglich auf der hinteren Sitzbank zu positionieren. Entwickelt wurde ein Tiersicherheitssitz ähnlich einem Koffer, der mit dem Sicherheitsgurt oder an den Isofix-Verankerungen auf dem Rücksitz befestigt wird. Ein Geschirr sichert das Tier (bis ca. 9 kg) darauf beidseitig.
Gurte schützen die Insassen bei Bremsmanövern und Unfällen zuverlässig – ein Hund allerdings ist damit nicht immer optimal vor Verletzungen geschützt. Wichtig ist ein stabiles Geschirr mit knapper Gurtlänge und Metallverschlüssen. Achten Sie deshalb beim Kauf auf die Zertifikation durch eine DIN-Prüfung oder Untersuchungen bei Crashtests.
Der Hund muss sich während der Fahrt bei der verwendeten Sicherungsart wohlfühlen.
Gewöhnen Sie deshalb Ihren Hund vorher außerhalb der Autosituation an die Sicherung. Reicht der Platz im Wageninnern nicht mehr aus, müssen Sie andere Möglichkeiten zur Sicherung wählen.