Lkw
Fahrtenschreiberkarte
Hinweise zum Umgang mit dem Fahrtenschreiber und den Arbeitszeitvorschriften im gewerblichen Kraftverkehr.
Fahrerkarte ist individuell
Ist im Lkw oder Bus ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut, benötigen die Fahrerinnen und Fahrer eine persönlich zugewiesene Fahrtenschreiberkarte. Jeder darf nur eine Fahrerkarte besitzen und einsetzen. Ausnahme: Test- oder Überführungsfahrten darf das Werkstattpersonal ohne Fahrerkarte durchführen.
Karte beschädigt oder verloren
Funktioniert die Fahrerkarte nicht oder wurde sie verloren, sollte umgehend eine neue Karte beantragt werden. Wurde die Karte gestohlen, ist dies der Polizei anzuzeigen. Beim Neuantrag ist eine Bestätigung der Anzeige beizufügen. Bis zum Ersatz der Fahrerkarte sind Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten handschriftlich nachzuweisen. Hierzu sind für jeden Tag Ausdrucke zu fertigen – diese sind unterschrieben mitzuführen.
Betrieb und Aufzeichnung
Beim Betrieb ist rechtzeitig die jeweilige Zeitgruppe zu schalten. Bei digitalen Fahrtenschreibern müssen gegebenenfalls vor Fahrtantritt Ruhezeiten, Bereitschafts- oder Arbeitszeiten nachgetragen werden, falls z. B. übers Wochenende entsprechende Aufzeichnungen fehlen oder vor Fahrtantritt bereits Arbeiten verrichtet wurden. Müssen Pausen oder Ruhezeiten aus wichtigem Grunde unterbrochen werden, ist dies auf dem Tagesausdruck unter Angabe von Uhrzeit und Ursache handschriftlich zu vermerken.
Gültigkeit
Fahrerkarten sind auf fünf Jahre befristet. Antragsteller müssen ihren Wohnort im Bundesgebiet haben und benötigen einen EU-Kartenführerschein, Personalausweis sowie ein aktuelles Lichtbild. Die Fahrerkarten können bei der DEKRA Automobil oder beim TÜV Süd Service beantragt werden.
Neuerteilung
Bis zur Neuausstellung der Fahrerkarte darf für maximal 15 Kalendertage weitergefahren werden. Bei Auslandsaufenthalten kann diese Frist bis zur Rückkehr an den Standort verlängert werden. Eine neue Fahrerkarte ist frühestens sechs Monate und spätestens 15 Werktage vor Fristablauf zu beantragen. Die Karte kostet ca. 35 bis 40 €.
Kontrolle
Dem Personal von Kontrollbehörden ist die Karte auf Verlangen auszuhändigen.
Jede Kartenbesitzerin oder Kartenbesitzer kann die darauf gespeicherten Daten zur Selbstkontrolle entweder auf einem Ausdruck, im Anzeigenfeld des digitalen Fahrtenschreibers oder durch Download auf einem PC / Handy einsehen.
Fahrerkarte als Datenspeicher
Folgende Daten sind für teilweise unterschiedliche Zeiträume gespeichert:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Fahrers bzw. der Fahrerin
- Führerscheinnummer
- Nationalität des ausstellenden Staates
- Gültigkeitszeitraum
- Lenk- und Ruhezeiten, Lenkzeitunterbrechungen, andere Arbeitszeiten und ob ein Zweifahrerbetrieb vorgelegen hat, Fahrgeschwindigkeit
- Betriebsdaten des Fahrzeugs, amtliches Kennzeichen, aktueller Kilometerstand
- Betriebsausfälle, Stör- und Fehlermeldungen Eingriffe in die Gerätesicherheit
- Amtliche Kontrollen.
Fahrzeuge mit unterschiedlichem Aufzeichnungsmodus
Wird zwischen Fahrzeugen mit unterschiedlichem Aufzeichnungsmodus (Fahrerkarte, Schaublätter, manuelle Aufzeichnungen) gewechselt, müssen immer alle Nachweise für die letzten 28 Kalendertage mitgeführt werden.
zur EU-Verordnung 165/2014 - Fahrtenschreiber im Straßenverkehr
Quelle: Gewerbeaufsichtsamt Baden-Württemberg