Barrierefreiheit
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg - Referat Prävention Koordinierungs- und Entwicklungsstelle Verkehrsunfallprävention (KEV) - ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für
- www.gib-acht-im-verkehr.de
- www.helm-tragen-vorbild-sein.de
- schuetze-dein-bestes.de
- no-game-bw.de
- www.gib-acht-im-verkehr.de
- www.helm-tragen-vorbild-sein.de
- schuetze-dein-bestes.de
- no-game-bw.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Aktuell wird die Website auf ihre Vereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes geprüft. Nach Abschluss der Prüfungen werden die nachfolgenden Ausführungen ergänzt.
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Videos haben keinen oder nur teilweise einen Untertitel
- Bilder sind nicht oder nur teilweise mit einem Alternativtext versehen
- Dokumente in pdf sind teilweise nicht barrierefrei
- fehlende Erläuterung in Gebärdensprache
- Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.12.2024 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.12.2024 überprüft und aktualisiert.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung der Seiten auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
-Referat Prävention-
Koordinierungs-und Entwicklungsstelle Verkehrsunfallprävention (KEV)
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart
E-Mail: kev-bw@gib-acht-im-verkehr.de
Kontaktformular: http://gib-acht-im-verkehr.de/kontakt/
5. Schlichtungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Landeskriminalamt Baden-Württemberg - Referat Prävention - Koordinierungs-und Entwicklungsstelle Verkehrsunfallprävention wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Landeskriminalamt Baden-Württemberg - Referat Prävention - Koordinierungs-und Entwicklungsstelle Verkehrsunfallprävention nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.