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Teil-Legalisierung

Teil-Legalisierung von Cannabis – jedoch nicht für den Straßenverkehr!

Teil-Legalisierung von Cannabis – jedoch nicht für den Straßenverkehr!

Der Bundesrat hat mit seiner Entscheidung am 22.03.2024 den Weg zur Teil-Legalisierung von Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis freigemacht.

Mit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetztes (KCanG) am 01. April 2024 ist es nun Erwachsenen ab 18 Jahren sowohl im privaten, als auch im öffentlichen Raum mit entsprechenden Einschränkungen erlaubt, Cannabis bis zu bestimmten Mengen zu besitzen und zu konsumieren.

Die Teil-Legalisierung ist jedoch kein Freifahrschein für das Führen von Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr.

Die bisherigen gesetzlichen Vorschriften diesbezüglich bleiben unverändert.

Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis mit einer Konzentration von 1,0 ng THC pro 1 ml Blutserum stellt nach wie vor eine Ordnungswidrigkeit dar.

Der Erstverstoß wird mit einem Bußgeld von 500 Euro, einem Eintrag von zwei Punkten im Fahreignungsregister und mit einem Monat Fahrverbot geahndet. Bei Wiederholungstaten erhöht sich das Bußgeld und die Länge des Fahrverbots.

Kommen noch Fahrauffälligkeiten und Ausfallserscheinungen dazu wird dies als Straftat eingestuft. Die Folgen hier wären ein Fahrerlaubnisentzug von mindestens 6 Monaten und ein Eintrag von mindestens zwei Punkten im Fahreignungsregister.

Zusätzlich kann noch eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) angeordnet werden.

Die Polizei wird diesbezüglich einen Schwerpunkt im Bereich der Verkehrsüberwachung setzen, um die Verkehrssicherheit auf den Straßen hochzuhalten.

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