E-Zigarette mit Touch-Display am Steuer fällt unter das "Handyverbot"
OLG urteilt: E-Zigarette am Steuer - so riskant wie Handy am Ohr!
Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 25.09.2025 entschieden, dass die Bedienung einer E-Zigarette mit Touch-Display am Steuer ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO darstellt.
Denn eine E-Zigarette mit Touchdisplay ist aus Sicht des OLG ein Gerät mit "Berührungsbildschirm" im Sinne des § 23 Abs. 1a S. 2 StVO. Soweit die E-Zigarette außerdem auch Informationen bereithalte, indem die veränderte Dampfstärke auf einem Touchdisplay angezeigt wird, ist aus Sicht des OLG auch § 23 Abs. 1a S. 1 StVO einschlägig.
Weitere Infos finden Sie auf der Seite des ADAC.