Sicher an Bord! Kinder als Mitfahrer

Verantwortung für unsere Kleinen

Kinder sind als Mitfahrer in Kraftfahrzeugen gefährlichen Verkehrssituationen hilflos ausgesetzt, wenn sie nicht mit geeigneten Rückhalteeinrichtungen, z.B. Kindersitze/Babyschalen, gesichert sind.

Kinder sind bis zu einem Alter von 5 Jahren zwar zu über 90% in einem Kinderrückhaltesystem gesichert, davon aber mehr als 1/3 nicht richtig. Der Schutz unserer Kleinen ist deshalb eine große Herausforderung!

Informationen und Hinweise zu Kindern als Mitfahrer finden Sie auch in unserer 24-seitigen Broschüre „Sicher an Bord“, die Sie bei uns bestellen oder herunterladen können.


Angelegte Sicherheitsgurte und richtige Kindersitze sind die Lebensretter Nr. 1

Sichern Sie Ihre kleinen Mitfahrer immer mit geeigneten Kindersitzen!

Alle Insassen müssen auf jeder Fahrt und immer richtig gesichert sein.

Ohne Kindersitz

  • kann ein Aufprall mit 15 km/h für Kinder bereits tödlich sein,
  • haben Kinder ein 7-fach höheres Risiko tödlicher oder schwerster Unfallverletzungen.

Rund um das Recht

Grundsätze

  • In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind
  • In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind (z. B. Oldtimer), dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind
  • Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, gilt: Mitnahme in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur, wenn spezielle Rückhalteeinrichtungen benutzt werden.

Wichtig

Auch bei Fahrgemeinschaften, die z. B. abwechselnd Kinder zum Kindergarten, zur Schule oder zu Freizeitaktivitäten befördern, müssen alle Kinder ordnungsgemäß mit Kinderrückhalteeinrichtungen gesichert sein.Wer das Fahrzeug führt, ist für die ordnungsgemäße Besetzung verantwortlich und hat für die Benutzung der richtigen und zulässigen Rückhalteeinrichtungen zu sorgen.


Aktuelle Bußgelder

Verantwortung für die Sicherung der Fahrgäste

Nach § 23 Straßenverkehrsordnung hat der Fahrzeugführer dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Diese Verantwortung gilt in besonderem Maße beim Transport von Kindern, die durch geeignete und hierfür zugelassene Kinderrückhalteeinrichtungen zu sichern sind.

Tatbestand Bußgeld Punkte
Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert transportiert

– bei mehreren Kindern

30 €

35 €

Kind ohne jede Sicherung transportiert

– bei mehreren Kindern

60 €

70 €

1

1

Als Fahrer oder Mitfahrer während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt 30 €
Kind auf einem Kraftrad ohne Schutzhelm mitgenommen 60 € 1

Bußgeldbestimmungen unterliegen gesetzlichen Änderungen und sind deshalb auf Aktualität zu prüfen! Stand 01.11.2017


Fachbegriffe und Prüfzeichen



Der richtige Kindersitz


Die richtige Entscheidung


Sonstiges