Kinder sind bis zu einem Alter von 5 Jahren zwar zu über 90% in einem Kinderrückhaltesystem gesichert, davon aber mehr als 1/3 nicht richtig. Der Schutz unserer Kleinen ist deshalb eine große Herausforderung!
Informationen und Hinweise zu Kindern als Mitfahrer finden Sie auch in unserer 24-seitigen Broschüre „Sicher an Bord“, die Sie bei uns bestellen oder herunterladen können.
Alle Insassen müssen auf jeder Fahrt und immer richtig gesichert sein.
Ohne Kindersitz
Auch bei Fahrgemeinschaften, die z. B. abwechselnd Kinder zum Kindergarten, zur Schule oder zu Freizeitaktivitäten befördern, müssen alle Kinder ordnungsgemäß mit Kinderrückhalteeinrichtungen gesichert sein.Wer das Fahrzeug führt, ist für die ordnungsgemäße Besetzung verantwortlich und hat für die Benutzung der richtigen und zulässigen Rückhalteeinrichtungen zu sorgen.
Nach § 23 Straßenverkehrsordnung hat der Fahrzeugführer dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Diese Verantwortung gilt in besonderem Maße beim Transport von Kindern, die durch geeignete und hierfür zugelassene Kinderrückhalteeinrichtungen zu sichern sind.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert transportiert
– bei mehreren Kindern |
30 €
35 € |
—
— |
Kind ohne jede Sicherung transportiert
– bei mehreren Kindern |
60 €
70 € |
1
1 |
Als Fahrer oder Mitfahrer während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt | 30 € | — |
Kind auf einem Kraftrad ohne Schutzhelm mitgenommen | 60 € | 1 |
Bußgeldbestimmungen unterliegen gesetzlichen Änderungen und sind deshalb auf Aktualität zu prüfen! Stand 01.11.2017