Untersuchungen zeigen, dass etwa jedes sechste gestohlene Fahrrad ungesichert abgestellt war und dass der Diebstahl aus umschlossenen Räumen (wie Garagen, Keller und Verkaufsräume) nur einen sehr geringen Anteil darstellt. Der Fahrraddiebstahl wird teilweise durch eine fehlende oder eine schlechte Sicherung (Billigschlösser) begünstigt.
Häufig werden Fahrräder mit zwar wirksamen Schlössern abgeschlossen, jedoch nicht angeschlossen, d. h. sie können mühelos weggetragen werden. Entscheiden Sie sich bei Ketten, Bügeln und Schlössern in jedem Fall für „geprüfte Qualität“ und für hochwertiges Material wie durchgehärteten Spezialstahl und massive Schließsysteme.
Dafür eignen sich insbesondere stabile Bügelschlösser und Panzerkabel. Je teurer und leichter ein Rad ist, umso schwerer und teurer sollte auch ein adäquates Schloss sein.
Wählen Sie ein Fahrradschloss, das aus durchgehärtetem Spezialstahl hergestellt ist und mit einem massiven Schließsystem ausgerüstet ist. Viele Hersteller bieten ihre Produkte farblich gekennzeichnet nach Sicherungsklassen an.
Die alphanumerische Codierung eines Fahrrads wird von unterschiedlichen Institutionen wie Versicherungen, Fahrradhändler, dem Allgemeinen Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), Vereinen oder Institutionen angeboten.
Der Aufkleber wird über der eingeprägten Codierung am Fahrradrahmen angebracht. Er soll auffällig auf die Codierung des Fahrrads hinweisen und potenzielle Diebe abschrecken. Die Codierung besteht aus einer Kombination aus Buchstaben und Ziffern. Der Eintrag mit witterungsbeständig lackierter Gravur enthält die verschlüsselte Wohnanschrift des Eigentümers.
Die Codiernummer setzt sich regional unterschiedlich zusammen.
Viele Fundämter und Polizeidienststellen sind in der Lage, diesen Code zu „übersetzen“ und als „Klarinformation“ zu lesen. So kann sehr schnell eine Plausibilitätsprüfung erfolgen, die klärt, ob der Radfahrer möglicherweise tatsächlich der rechtmäßige Eigentümer ist. Ein weiterer Vorteil: Die Weitergabe und der Verkauf gestohlener Räder werden unattraktiv, da sich die Codiernummern nur sehr schwer wieder entfernen lassen. Ein Hehler wird dem Dieb die „heiße“ – weil gekennzeichnete – „Ware“ nicht abnehmen.