Sommer-, Winter-, Ganzjahresreifen – generell gilt: Reifen sind das Einzige, was Ihr Auto mit der Straße verbindet. Der Sicherheit zuliebe sollten Sie deshalb immer darauf achten, dass Ihr Fahrzeug optimal bereift ist.
Reifen ist nicht gleich Reifen. Denn sie müssen die unterschiedlichsten Witterungseinflüsse wie Hitze, Nässe, Kälte, Eis und Schnee, auch in Verbindung mit Salz, aushalten und dabei optimale Leistung erbringen.
Und deshalb sind sie ein wesentlicher Sicherheitsfaktor am Auto.
Sommerreifen
Reifenprofil Sommerreifen (Quelle: Initiative Reifenqualität – „Ich fahr‘ auf Nummer sicher!“)
Sommerreifen sind Reifen, die insbesondere für sommerliche Straßen-, Witterungs- und Umweltverhältnisse ausgelegt sind, also die ideale Bereifung für den Sommer darstellen.
Dies erreichen die Reifenhersteller einerseits durch die Verwendung spezieller Gummimischungen, die im Vergleich zu denen von Winterreifen deutlich härter sind, da sie extremen Temperaturen ausgesetzt sind. Im Sommer wird sowohl der Asphalt oft stark von der Sonne erhitzt als auch der Reifen selbst durch die ständige Reibung, gerade bei hohen Geschwindigkeiten und hohen Außentemperaturen.
Das harte Gummi sorgt dafür, dass der Sommerreifen den Temperaturen Stand hält und nicht zu schnell abreibt – und das Fahrzeug bei einer Bremsung so schnell wie möglich zum Stillstand kommt.
Andererseits ist auch das Profil auf sommerliche Straßenverhältnisse ausgelegt. Sommerreifen sind relativ grobstollig, d. h. sie haben breite Profile mit viel Volumen, um auf nassen Straßen möglichst schnell möglichst viel Wasser abzutransportieren – das schützt vor gefährlichen Aquaplaningsituationen.
Winterreifen
Reifenprofil Winterreifen (Quelle: Initiative Reifenqualität – „Ich fahr‘ auf Nummer sicher!“)
Winterreifen sind Reifen, die insbesondere für winterliche Straßen-, Witterungs- und Umweltverhältnisse ausgelegt sind, also die ideale Bereifung für den Winter darstellen.
Im Vergleich zu den Sommerreifen, haben die Winterreifen eine deutlich weichere Gummimischung. Sie sorgen dafür, dass das Gummi auch bei tieferen Temperaturen nicht verhärtet. Die weiche Laufstreifenmischung von Winterreifen ist also auch bei niedrigen Temperaturen noch flexibel, so dass Winterreifen griffig bleiben und sich optimal mit der Fahrbahnoberfläche verzahnen.
Andererseits ist auch das Profil auf winterliche Straßenverhältnisse ausgelegt. Die feinen, meist wellenförmigen Profileinschnitte sorgen für den gewünschten Verzahnungseffekt mit der Fahrbahnoberfläche, indem sie zusätzliche Griffkanten bilden. Winterreifen weisen bis zu 2.000 Lamellen auf und unterscheiden sich dadurch schon auf den ersten Blick von Sommerreifen, die entweder keine oder nur wenige Einschnitte in ihren Profilklötzen haben. Neben den wellenförmig ausgeführten Lamellen gibt es auch wabenförmige oder gerade Lamellen. Hier hat jeder Hersteller sein eigenes Profil entwickelt.
Ein Wechsel von Sommer- auf Winterreifen sollte zudem nicht erst bei den gesetzlich vorgeschriebenen 1,6 mm Restprofiltiefe geschehen. Mindestens 4 mm sollte der Reifen bei Aufmontage im Herbst noch haben, um zumindest rudimentäre Wintereigenschaften zu besitzen.
Winterreifen sind eindeutig die richtige und sichere Bereifung für den Winter, denn sie sorgen für den zuverlässigen Gripp auf der Fahrbahn und kurze Bremswege!
Ganzjahresreifen
Reifenprofil Ganzjahresreifen (Quelle: Initiative Reifenqualität – „Ich fahr‘ auf Nummer sicher!“)
Ganzjahresreifen (All Season) sind Reifen, die sowohl für sommerliche als auch für winterliche Straßen-, Witterungs- und Umweltverhältnisse ausgelegt sind, also einen Kompromiss zwischen Sommer- und Winterreifen darstellen.
Dies erreichen die Reifenhersteller einerseits durch die Verwendung von Gummimischungen, die im Vergleich zu denen von Sommerreifen weicher und zu denen von Winterreifen härter sind, also einen Kompromiss zu den Materialmischungen für die Spezialisten darstellen. Dies hat einerseits längere Bremswege zur Folge, egal bei welcher Witterung, andererseits eine geringere Laufleistung, die ca. 30 Prozent unter der bei kombiniertem Einsatz – Sommerreifen im Sommer und Winterreifen im Winter – liegt.
Das Profil von Ganzjahresreifen wurde für Sommer und Winter entwickelt. Lamellen, die für den Verzahnungseffekt mit der Fahrbahn sorgen, sind bei Winterreifen großzügig über die gesamte Lauffläche verteilt. Bei Ganzjahresreifen befinden sich diese Lamellen meist nur im mittleren Teil der Lauffläche, wodurch die Effizienz sowohl auf sommerlichen als auch winterlichen Straßenverhältnissen zum Teil deutlich abnimmt. Das heißt, das Profil eines Ganzjahresreifens transportiert weit weniger Wasser ab als das bei Sommerreifen und ist somit im Falle von Aquaplaning zum Teil weit weniger effizient; im Winter lässt die Effizienz auf verschneiter oder vereister Straße durch die geringere Anzahl von Lamellen ebenfalls merklich nach.
Allerdings sollten beim Vergleich von Ganzjahresreifen mit Sommer- und Winterreifen immer Reifen des gleichen Qualitätslevels (Premium, Quality und Budget) herangezogen werden. Premiumreifen sollten dabei immer erste Wahl sein.
Auf deutschen Straßen gilt die Winterreifenpflicht!
Man nennt es situative Winterreifenpflicht: Vorgeschrieben sind Reifen, die eine M+S-Kennzeichnung (Schnee und Matsch) aufweisen.
Dies ist in der Straßenverkehrsordnung unter § 2, Absatz 3a geregelt. Reifen, auf denen zusätzlich ein Bergpiktogramm nebst Schneeflocke zu finden ist, sind besonders für den Einsatz auf Schnee und Eis geeignet.
Die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe ist auf 1,6 mm festgelegt.
Der Zustand eines Reifens hat unmittelbare Ausrwirkungen auf den Bremweg eines Fahrzeugs. Ausschlaggebend hierfür sind die Gummimischung, die Profiltiefe und das Reifenalter. Bei zu alten Reifen verhärtet der Gummi und die Haftung läßt merklich nach. Ein Reifen sollte nach Expertenmeinung nicht älter als maximal 5 Jahre sein. Die Profile sollten bei Sommerreifen nicht weniger als 3 mm und bei Winterreifen/Ganzjahresreifen nicht geringer als 4 mm sein, um damit optimale Bremswege und eine sichere Fahrt garantieren zu können.
Die Reifen sollten zu Ostern und im Oktober gewechselt. Diese Faustregel ist im Großen und Ganzen sinnvoll, denn es kann bereits im Oktober schneien. Mit Ostern ist das aber so eine Sache: Ostersonntag ist nämlich immer am Sonntag, der dem ersten Vollmond nach Frühlingsanfang folgt. Ostern kann daher im März oder April sein – und im April schneit es häufig noch. Man sollte spätestens Ende April und frühestens im Oktober umgerüstet haben.
Bußgelder bei Verstößen
Tatbestand
Bußgeld
Punkte
Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profiltiefe
bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß
– mit Gefährdung anderer
– es kam zum Unfall
60 €
75 €
90 €
1
1
1
Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profiltiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß
– mit Gefährdung anderer
– es kam zum Unfall
75 €
90 €
110 €
1
1
1
Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse.
– mit Behinderung anderer
– mit Gefährdung anderer
– es kam zum Unfall
60 €
80 €
100 €
120 €
1
1
1
1
Winterreifenpflicht
…
(3a) Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Satz 1 gilt nicht für
1. Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,
2. einspurige Kraftfahrzeuge,
3. Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug- Zulassungsverordnung,
4. motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
5. Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen und
6. Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind.
Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2, N3 dürfen bei solchen Wetterbedingungen auch gefahren werden, wenn mindestens die Räder
1. der permanent angetriebenen Achsen und
2. der vorderen Lenkachsen
mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Soweit ein Kraftfahrzeug während einer der in Satz 1 bezeichneten Witterungslagen ohne eine den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügende Bereifung geführt werden darf, hat der Führer des Kraftfahrzeuges über seine allgemeinen Verpflichtungen hinaus
1. vor Antritt jeder Fahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist,
2. während der Fahrt
a) einen Abstand in Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser in km/h angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit einzuhalten,
b) nicht schneller als 50 km/h zu fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.
Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
…
Bereifung und Laufflächen
(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen diese Fahrzeuge entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können. Eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben und daran verwendete Nägel müssen eingelassen sein.
(2) Luftreifen, auf die sich die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen beziehen, müssen diesen Bestimmungen entsprechen.
(3) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
(4) Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2,
1. durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und
2. die mit dem Alpine-Symbol Symbol als Pdf (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind.
(4a) 1Abweichend von § 36 Absatz 4 gelten bis zum Ablauf des 30. September 2024 als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse auch Luftreifen im Sinne des Absatzes 2, die
1. die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen) und
2. nicht nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.
…
Wenn die Fahrbahn nass und damit zur Gefahrenquelle wird
Das Phänomen Aquaplaning tritt bei nasser Fahrbahnoberfläche auf. Werden die Fahrzeugreifen bei der Fahrt einer großen Menge an Wasser ausgesetzt, so entsteht ein Wasserstau vor dem Reifen.
Wenn ein Reifen dann mit mehr Wasser in Kontakt kommt als er verdrängen kann, gerät ein Wasserkeil unter den Reifen, wodurch der Bodenkontakt verloren geht.
Dies kann zu Kontrollverlust über das Fahrzeug führen. Diesen Zustand nennt man dann Aquaplaning.
Wann Aquaplaning auftritt, hängt von mehreren Faktoren ab.
Das Zusammenspiel zwischen Wasser und Straße kann nicht vom Fahrer kontrolliert werden.
Daher gilt der Grundsatz: Je mehr Wasser auf der Straße liegt, desto langsamer muß gefahren werden.
Die Qualität der Straße spielt eine wesentliche Rolle, also wie schnell das Wasser von der Fahrbahn abfließen kann.
Spurrillen bilden hier ein großes Gefahrenpotential, indem sich das Wasser in ihnen aufstaut und somit Aquaplaning schneller entstehen kann.
Im Gegensatz dazu stehen das Zusammenspiel von Reifen und Straße. Eine höhere Fahrgeschwindigkeit führt dazu, dass die gleiche Menge an Wasser in kürzerer Zeit mit den Reifen in Kontakt kommt, was wiederum das Risiko des Aufschwimmens der Reifen erhöht. Auch die Qualität des Reifens (insbesondere der Profiltiefe) und ob Sommerreifen oder Winterreifenam Fahrzeug montiert sind, spielen beim Aquaplaning eine wichtige Rolle. Winterreifen weisen bei durch ihr groberes Stollenprofil ein deutlich besseres Fahrverhalten bei Starkregen auf als mit Sommerreifen. Eine weitere Ursache für Aquaplaning sind unsachgemäß funktionierende Stoßdämpfer; auch sie sollten regelmäßig untersucht werden.
TIPPS
Um das Risiko eines Verkehrsunfalles durch Aquaplaning möglichst gering zu halten, sollten Autofahrer folgende Tipps befolgen:
Die Reifen sollten immer ein ausreichendes Profil aufzeigen (hier sollte bei Sommerreifen auf 3 mm und bei Winterreifen auf 4 mm Profiltiefe geachtet werden!)
Ein zu niedriger Reifendruck verschlechtert das Fahrverhalten bei Nässe, deshalb ist dieser regelmäßig zu kontrollieren.
Um Aquaplaning zu vermeiden und einen kurzen Bremsweg zu garantieren, ist das Fahren mit angepasster Geschwindigkeit unabdingbar.
Beim Verlust der Bodenhaftung, gilt für den Fahrer oder Fahrerin Ruhe zu bewahren. Um zu vermeiden, dass der Wagen im Moment der erneuten Kontaktaufnahme mit der Fahrbahn ins Schleudern kommt, auskuppeln anstatt bremsen (nicht bei Fahrzeugen mit ESP) und das Lenkrad geradeaus halten (falls es die Verkehrslage zulässt).
GIB ACHT IM VERKEHR - Die landesweite Verkehrssicherheitsaktion in Baden-Württemberg.