Ab 1. März 2023 muss das neue Versicherungskennzeichen oder alternativ die Versicherungsplakette mit der Farbe schwarz für nicht dem Zulassungsverfahren unterliegende Fahrzeuge angebracht sein, um den Nachweis einer Haftpflichtversicherung zu erbringen.

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7 Arbeitskreise beschäftigten sich mit diesen straßenverkehrsrechtlichen Themen:
Fahrzeugdaten
Halterhaftung bei Verkehrsverstößen: Ein Beitrag der Verkehrssicherheit?
KI-Haftung im Straßenverkehr/Haftung beim autonomen Fahren
Reparaturkostenersatz beim Haftpflichtschaden
Auf der Suche nach geltenden und erforderlichen Grenzen für e-Scooter, Fahrräder & Co
Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte bei fahrungeeigneten Personen?
Fahrtenbuchauflage – Halterhaftung durch die Hinterür?

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Der Trend in Baden-Württemberg hält an. Insgesamt weniger getötete Motorradfahrer: innen.
Der 5-Punkte-Plan wurde und wird auch im Jahr 2023 durchgesetzt.

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Gruppenbild

Seit 20 Jahren wird im Ravensburger Spieleland Verkehrssicherheitsarbeit betrieben- Vielen Dank dafür!
Am 24. Und 25. September wurde mit Pauken und Trompeten und viel Tatütata das Jubiläum gefeiert…und unser kleines Zebra war mittendrin!

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Vom 17. – 19. August 2022 fand der 60. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt. 7 Arbeitskreise zu den Themen – Angemessene Rechtsfolgen im Ordnungswidrigkeitenrecht, Cannabis im Straßenverkehr, Mehr Radverkehr mit mehr Verkehrssicherheit, Reha-Management Schwerstverletzter nach Verkehrsunfällen, E-Scooter, Krankenfahrstühle, langsame Landmaschinen, Beurteilung der Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörde und das Strafgericht und Seeschifffahrt

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Mit der Neuausrichtung des Verkehrsunfallpräventionsprogramms SICHER fit UNTERWEGS steht eine Bündelung der verschiedenen Informationsangebote für aktive Seniorinnen und Senioren im Mittelpunkt.
Bei einem Aktionstag am 6. September 2022 wurde das Konzept durch den stv. Ministerpräsident und Innenminister von Baden-Württemberg Thomas Strobl vorgestellt.

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Wir freuen uns, dass rund 500.000 Menschen unsere Videos angeschaut haben. Helme können Unfälle nicht verhindern, sie können aber vor schwerwiegenden Verletzungen schützen.

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Die Verordnung besteht aus vier Artikeln: Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs und -Betriebsverordnung (AFGBV), Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FzV) und Inkrafttreten

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Mehr als die Hälfte der toten Radnutzenden trug keinen Helm. Um diese Zahl zu verringern, beteiligt sich Baden-Württemberg an der bundesweiten Helmtragekampagne #kopfentscheidung und hat diese Aktion unter #helmdrauf weitergeführt.
Nähere Infos unter https://www.gib-acht-im-verkehr.de/helmdrauf/

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Viele Besucherinnen und Besucher beim letzten in dieser Form durchgeführten Landestag der Verkehrssicherheit. Für alle Altersschichten waren interessante Angebote im Portfolio der Aussteller dabei.

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Ablenkung

Fall: Pkw-Lenker fährt in 70er-Zone mit überhöhter Geschwindigkeit, beantwortet zwei E-Mails auf dem Smartphone und bemerkt durch diese Ablenkung zwei Fahrradfahrende in der langgezogenenen Rechtskurve zu spät. Er bremst, kollidiert

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Das Gesetz zum automatisierten Fahren wurde um das autonome Fahren ergänzt. Dazu traten umfassende Regelungen im Straßenverkehrsgesetz zum 13. Juli 2021 in Kraft, die hier detailliert beschrieben sind. Das Fahrzeug bewegt sich in dieser fünften Stufe fahrerlos, eine Überwachung ist nicht mehr nötig. Das Fahrzeug meistert auch komplexe Situationen, wie z.B. an Kreuzungen oder Fußgängerübergängen, selbstständig. Es sind auch Fahrten ohne Passagiere möglich.

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Die bundesweite Aktion Kinder-Unfallhilfe e.V. vergibt „Sonder-Ritter in Pandemiezeiten“. Das Projekt „Einblicke in die Radfahrausbildung“ der KEV ist einer der Hauptpreisträger.

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Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) führt jährlich Verkehrsbeobachtungen in jeweils denselben Erhebungsregionen in Deutschland durch, bei denen die Sicherungsquoten von Pkw-Insassen und das Tragen von Schutzhelmen und Schutzkleidung auf Zweirädern erfasst werden.

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Bild: ADOBE Stock

Umtausch von alten Führerscheinen. Formen und Fristen. Aktuell soll die erste Frist vom 19. Januar 2022 auf Grund coronabedingten Terminschwierigkeiten bei den Behörden um ein halbes Jahr verlängert werden. Bis zur Rechtskraft werden deshalb bis 19. Juli 2022 keine Verwarnungsgelder erhoben.

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