Ladungsicherung im Pkw

Gepäckstücke, Möbel, Einkaufstaschen, Kinderwagen, Weihnachtsbaum, Hunde und vieles mehr

In einem Auto kann man so einiges mitnehmen. Aber achten Sie immer darauf, alle Gegenstände sicher zu verstauen?

Stellen Sie sich einmal vor, was bei einer plötzlichen Bremsung mit ungesicherter Ladung passiert: reflexartig hält der Fahrzeugführende Gegenstände auf dem Beifahrersitz fest, auf dem Rücksitz fällt der Einkauf um, die Milch läuft aus, der Hund erschrickt und womöglich gerät noch ein Anhänger am Fahrzeug ins Schlingern.

In solchen Situationen sind Unfälle vorprogrammiert. Die Statistik gibt hierzu nicht die tatsächlichen Zahlen wieder, da diese Unfälle häufig mit einer anderen Ursache, z.B. Auffahren oder Abkommen von der Fahrbahn, erfasst werden.

Ein solcher Schreckmoment zeigt, welche Kräfte bei einer Vollbremsung wirken und dass Gegenstände zu Geschossen werden können.

Was passiert bei einem Unfall?

Untersuchungen des ADAC haben ergeben, dass jeder Gegenstand im Fahrzeug, der bei einem Frontalzusammenstoß nach vorne katapultiert wird, bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 50 km/h, mit dem 30- bis 50-fachen seines Eigengewichtes nach vorne schießt.

Beispiele:

Gegenstand Masse wirkende Massekraft
Handy 300 g 15 kg
Handtasche 3 kg 150 kg
Getränkekiste 14 kg 700 kg
Hund (groß) 40 kg 2.000 kg

Eine einfache Handtasche wird ungesichert im Fahrzeug im Falle eines Unfalls also zu einem gefährlichen Geschoss!

Grundsätzlich sollten deshalb alle Gegenstände, die nicht unmittelbar im Fahrgastraum benötigt werden, im Kofferraum verstaut werden. Außerdem kann eine Sicherung mit Zurrgurten (über Kreuz eingefädelt in die Zurrösen am Ladeboden) oder mit Netzen erfolgen.


Kann man wegen falscher Ladungssicherung bestraft werden?

Bußgelder zur Ladungssicherung

Tatbestand Bußgeld Punkte
Ladung bei einem Pkw oder Anhänger nicht ausreichend
gesichert
– mit Gefährdung anderer
– es kam zum Unfall
35 €

60 €
75 €

1
1

Ladung nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert 10 €
Ladung ragt un­zu­lässig nach vor­ne hinaus 20 €

Rechtsvorschriften zum Nachlesen






Zehn Tipps zu Ladung und Ladungssicherung im Pkw

  1. Bringen Sie Dach- und Heckgepäckträger sicher an und überprüfen Sie deren Halt. Nicht vergessen: das Fahrverhalten Ihres Fahrzeuges kann sich verändern.
  2. Schwere Gegenstände und Koffer gehören immer nach unten, mittig und formschlüssig direkt an die Rücksitzlehne; frei stehende, schwere Gegenstände sollen zusätzlich mit Zurrgurten gesichert werden. Eine Antirutschmatte sorgt für bessere Haftung. Falls der Kofferraum voll ist, bietet sich der Fußraum an.
  3. Leichte Gegenstände sollten oben platziert und evtl. auch gesichert werden. Zum Teil kann mit Zurrösen aus dem Fachhandel nachgerüstet werden.
  4. Das Gewicht sollte gleichmäßig verteilt werden, damit das Fahrzeug keine Schlagseite bekommt. Angaben zur zulässigen Gesamtmasse ihres Fahrzeuges finden Sie in der Zulassungsbescheinigung. Da eine Waage nicht „um die Ecke“ ist, muss das Gewicht schwerer Gepäckstücke ermittelt und zum Gewicht der Insassen addiert werden. Der Fahrzeugführende ist bereits mit 75 kg beim Leergewicht des Wagens berücksichtigt. Gängige Zuladungswerte liegen bei 400 bis 500 kg. Bei schwerer Beladung muss der Reifendruck überprüft und ggf. angepasst werden. Es bietet sich auch an, die Scheinwerfer, falls sie nicht automatisch nachreguliert werden, neu einzustellen, damit niemand geblendet wird.
  5. Wichtig ist außerdem, dass Sie trotz Beladung Zugriff auf Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste haben. Die Warnweste ist übrigens optimal im Seitenfach der Fahrertür griffbereit untergebracht.
  6. Im Pkw-Kombi sollte die Ladung am besten durch ein stabiles und für das jeweilige Fahrzeugmodell geeignetes Sicherheitstrenngitter oder Sicherheitsnetz von der Fahrgastzelle abgetrennt sein. Ist kein Trennsystem vorhanden, darf die Ladung auf keinen Fall über die Oberkante der Rücksitzlehnen ragen.
  7. Auch wenn niemand auf der Rückbank sitzt, sollten die Gurte dort immer geschlossen sein. Im Falle einer Vollbremsung muss die Arretierung der Rücksitzbank das Ladungsgewicht nicht alleine halten. Deshalb sollte die Rückbank auch nicht grundsätzlich umgeklappt sein. Eine Ladung auf dem Rücksitz kann auch durch Gurte gesichert werden.
  8. Auf Grund der scharfkantigen Splitter beim Bersten sind Glasflaschen im Fahrgastraum möglichst zu vermeiden. Flaschen mit kohlensäurehaltigen Getränken können sich im warmen Fahrzeug aufheizen und explodieren. Die Flaschen sollten niemals im Fußraum vor der Rückbank gelagert werden. Beim Bremsen können sie nach vorne rollen und etwa die Pedale blockieren. Die Rückenlehnentaschen sind nicht nur für Kinder gut, sondern auch zur Aufbewahrung  von Getränken und Snacks. Nutzen Sie ansonsten eingebaute Getränkehalterungen oder Seitenfächer.
  9. Legen Sie Ihre Kleinteile wie Geldbörse, Schlüssel und Mobiltelefon, sofern keine Halterung vorhanden, ins Handschuhfach. Große Handtaschen und Laptops gehören in den Kofferraum. Der Beifahrersitz ist keine geeignete Ablagefläche. Schirme, Karten und CDs sind gut in den Seitentürentaschen aufgehoben.
  10. Die Hutablage ist für gute Sicht nach hinten freizuhalten.

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