Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Geeignet im motorisierten Zweiradverkehr sind Helme, die eine amtliche Genehmigung nach ECE-Richtlinie Nr. 22 nachweisen können und entsprechend produziert wurden, sowie Helme mit offensichtlich ausreichender Schutzwirkung.
Keinen ausreichenden Schutz bieten z.B. Feuerwehrhelme, Bauhelme, Fahrradhelme, Bundeswehrhelme oder Helme von Rettungsdiensten.
Braincaps sind grundsätzlich ungeeignet!
Sogenannte Braincaps können den Eignungsnachweis regelmäßig nicht erbringen; diese Helme sind damit grundsätzlich ungeeignet!
Die Kriterien für eine ausreichende Schutzwirkung (Eignung) sind z.B. durch ordnungsgemäß angebrachte Genehmigungszeichen nach ECE-R Nr. 22 nachgewiesen.
Die ECE-R 22.05 ist seit fast 20 Jahren in Kraft und wird von der reformierten ECE-R 22.06 abgelöst. Seit Anfang 2021 können die Helme und ab Juni 2022 müssen sie nach der neuen Norm geprüft werden. Produktionsschluss für alte Helme ist Juni 2023. Anfang 2024 kann deren Verkauf dann verboten werden. Alte Helme behalten ihre Gültigkeit.
Anmerkungen
Amerikanisches Genehmigungszeichen: Dot = Department of Transportation
Obwohl amerikanische Motorradhelme meist hohen Qualitätsanforderungen genügen, ist auf eine Homologation des DOT-Prüfzeichens mit ECE-R 22.05 zu achten. Ein DOT-Prüfsiegel ohne Homologation gibt keine Gewähr, dass die Mindestanforderungen nach ECE-R 22.05 erreicht werden.
Änderungen zu ECE-R 22.05: