Verkehrsregeln für Radfahrende

Fahrradampel

Auch beim Fahren mit dem Fahrrad gelten Regeln – Missachtungen können geahndet werden

Im Straßenverkehr sind motorisierte Kraftfahrzeuge, Radfahrende und zu Fuß gehende gemeinsam unterwegs. Verkehr ist damit das Zusammenspiel verschiedener Mobilitätsformen. Dieses Miteinander auf öffentlichen Straßen und Wegen ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Radfahrende sind verglichen mit Autofahrenden die schwächeren Verkehrsteilnehmenden und werden deshalb auch rechtlich besonders geschützt. Dennoch müssen auch sie sich an bestimmte Vorschriften halten.

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