Elektrokleinstfahrzeuge

e-scooter

Elektrokleinstfahrzeuge, zum Beispiel sogenannte E-Scooter, sind für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland seit dem 15. Juni 2019 zugelassen.

Näheres regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) – so dürfen diese Fahrzeuge zum Beispiel nur auf Radwegen und Radfahrstreifen (ansonsten auf der Straße) gefahren und müssen auch zugelassen werden.