…passierten im Jahr 2020.
Radfahrende, die mit mindestens 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs sind, begehen eine Straftat. Hierbei drohen Geldstrafen von mehreren Hundert Euro, ein Eintrag von 2 Punkten ins Verkehrszentralregister oder sogar Freiheitsstrafen. Außerdem kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Sollte der oder die Radfahrende bei der MPU durchfallen, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Aber Vorsicht: Auch Radfahrende, die wenigstens 0,3 Promille im Blut haben und zusätzlich Fahrauffälligkeiten aufweisen wie z.B. Schlangenlinien fahren oder gar einen Unfall verursachen, begehen ebenso eine Straftat. Entsprechend gelten die oben genannten Folgen.
Unser Motto: „Wer fährt, trinkt nicht & wer trinkt, fährt nicht!“
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