ein guter Motorradhelm nützt und schützt!

Schutzhelm-Pflicht: Während der Fahrt muss ein geeigneter Schutzhelm getragen werden.

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.



Geeignete Helme

Helme nach ECE-Richtlinie Nr. 22, sowie Helme mit offensichtlich ausreichender Schutzwirkung.

HelmGeeignet im motorisierten Zweiradverkehr sind Helme, die eine amtliche Genehmigung nach ECE-Richtlinie Nr. 22 nachweisen können und entsprechend produziert wurden, sowie Helme mit offensichtlich ausreichender Schutzwirkung.

Keinen ausreichenden Schutz bieten z.B. Feuerwehrhelme, Bauhelme, Fahrradhelme, Bundeswehrhelme oder Helme von Rettungsdiensten.

Braincaps sind grundsätzlich ungeeignet!
Sogenannte Braincaps können den Eignungsnachweis regelmäßig nicht erbringen; diese Helme sind damit grundsätzlich ungeeignet!

Kriterien für eine ausreichende Schutzwirkung

Die Kriterien für eine ausreichende Schutzwirkung (Eignung) sind z.B. durch ordnungsgemäß angebrachte Genehmigungszeichen nach ECE-R Nr. 22 nachgewiesen.

Getestet werden Stoßfestigkeit, Gestaltfestigkeit und Trageeinrichtung, auch von Visieren

Die ECE-R 22.05 ist seit fast 20 Jahren in Kraft und wird von der reformierten ECE-R 22.06 abgelöst. Seit Anfang 2021 können die Helme und ab Juni 2022 müssen sie nach der neuen Norm geprüft werden. Produktionsschluss für alte Helme ist  Juni  2023.  Anfang 2024 kann deren Verkauf dann verboten werden. Alte Helme behalten ihre Gültigkeit.


Der Helmtest nach ECE-R  22.05







Anmerkungen

Amerikanisches Genehmigungszeichen: Dot =  Department of Transportation
Obwohl amerikanische Motorradhelme meist hohen Qualitätsanforderungen genügen, ist auf eine Homologation des DOT-Prüfzeichens mit ECE-R 22.05 zu achten. Ein DOT-Prüfsiegel ohne Homologation gibt keine Gewähr, dass die Mindestanforderungen nach ECE-R 22.05 erreicht werden.

Der Helmtest nach ECE-R  22.06

Änderungen zu ECE-R 22.05:

  • höhere Aufprallgeschwindigkeit bei frei wählbarem Anprallpunkt
  • modular aufgebaute Helme (z.B. Klapphelme) werden mit und ohne aufgeklapptem Kinnteil geprüft
  • integrierte Sonnenblenden werden stärker begutachtet
  • Visiere müssen widerstandsfähiger sein
  • neue Aufpralltestmethode der Rotationsbeschleunigung
  • reflektierende Oberflächen oder Aufkleber, je nach nationaler Vorgabe
  • Erweiterung der Helmabstreifprüfung nach hinten