Doch mit der Legalisierung dieser Fahrzeugart treten auch neue Gefahren und Probleme im gemeinschaftlichen Miteinander im öffentlichen Verkehrsraum auf. In Baden-Württemberg registrierte die Polizei im ersten Jahr nach Einführung der E-Scooter 122 Verkehrsunfälle. Dabei haben die Scooter-Fahrenden in etwa drei Vierteln der Fälle den Unfall selbst verursacht. Es gab 23 schwer und 85 leicht Verletzte – zum Glück wurde in Baden-Württemberg bislang keine Person durch einen solchen Unfall getötet.
Um Fragen und Unsicherheiten in Bezug auf diese neue Fahrzeugart zu klären, Unfälle zu vermeiden und die Menschen zu einem sicheren Umgang mit den Rollern zu motivieren, startete am 24.08.2020 in Stuttgart die Kampagne #RIDEITRIGHT – e-scootern, aber richtig!.
http://www.youtube.com/watch?v=RhNA-BvIi_M
Kern der Kampagne sind sechs kurze Botschaften in Form von selbsterklärenden Piktogrammen in Signalfarben. Wenige englische Wörter ergänzen die Bildsprache, da besonders häufig Touristinnen und Touristen die Elektroroller nutzen.
Stabile und langlebige Anhänger und Bänder werden von den Verleihfirmen selbstständig im Bereich der Lenker bzw. Lenkstangen angebracht. Somit haben E-Scooter-Fahrende die Botschaften unmittelbar vor Augen. Darüber hinaus wird die Kampagne von Plakaten, Postkarten, Informationen auf diesen Internetseiten und Social-Media-Beiträgen flankiert.
Die Kampagne richtet sich an alle, die E-Scooter fahren, mit einem Schwerpunkt auf Personen, die Verleihsysteme nutzen.
Die Verleihfirmen von E-Scootern schreiben sogar ein Mindestalter von 18 Jahren vor, da vorher kein rechtlich gültiger Vertrag abgeschlossen werden kann.
Es ist weder ein Führerschein noch eine Prüfbescheinigung vorgeschrieben.
Wenn diese nicht vorhanden sind, muss man auf der Straße scootern. Fahren auf dem Gehweg oder in Fußgängerzonen ist verboten (es sei denn, es ist durch das Zusatzzeichen “E-Scooter frei” ausdrücklich erlaubt).
Tandemfahren ist verboten!
Mehrere Personen mit mehreren E-Scootern müssen hintereinander fahren. Nebeneinander zu fahren ist nicht erlaubt.
Es besteht zwar keine Helmpflicht für den E-Scooter, wir empfehlen aber unbedingt, sich mit einem Helm zu schützen.
Es gelten dieselben Regeln und Grenzwerte wie beim Autofahren. Das heißt, wer mit über 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen fährt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel 500 Euro Geldbuße, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg nach sich zieht. Bei über 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor. Und wenn der Fahrende alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.
Achtung: Absolutes Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit (Null-Promille-Grenze)!
Und Betäubungsmittel sind auf dem E-Scooter natürlich ebenfalls tabu.
Wie mit dem Fahrrad und dem Auto ist auch auf dem E-Scooter das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung verboten.
Grundsätzlich dürfen E-Scooter auf Gehwegen und am Straßenrand abgestellt werden. Sie dürfen aber keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Verantwortungsbewusstes Parken der Roller geht alle an und kann zur allgemeinen Akzeptanz der Fortbewegungsmittel beitragen.
Es besteht keine Helmpflicht nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.
Dennoch gilt: Schütze Dein BESTES!
und hier bei der Kampagne des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)