Jeder Verkehrsunfall reißt einen Menschen aus seinem normalen Leben. Es sind oft Situationen, die man aus der Presse, durch das Fernsehen oder auch durch Erzählungen mitbekommen hat. Und wenn dann der eine oder andere selbst in einen Verkehrsunfall verwickelt wird oder nur zufällig als erster an eine Unfallstelle kommt, ist oft guter Rat teuer. Das Ziel unserer Anstrengungen ist es, Verkehrstote, Verletzte oder Sachschäden zu vermeiden und die Zahl der Unfallopfer auf unseren Straßen deutlich zu reduzieren.
Da es jedoch auch bei größter Vorsicht und bester Präventionsarbeit keinen absoluten Schutz gibt, kann niemand ausschließen, in einen Verkehrsunfall selbst oder als Angehöriger verwickelt zu werden.
Die Fähigkeit, Erste Hilfe leisten zu können, sollte jeder verantwortungsbewusste Bürger besitzen. Und dies nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch im täglichen Leben. Hierbei kommt es oft auf die schnelle und richtige medizinische Erstversorgung an. Zu wissen, wie man helfen muss, kann Leben retten. Der letzte Erste-Hilfe-Kurs ist jedoch meist schon lange her, das dort gelernte Wissen verblasst – wer dann an eine Unfallstelle kommt, ist oftmals ratlos.
Das Institut für Zweiradsicherheit hat erstmals einen Film zu der Thematik “Erste-Hilfe – Richtiges Verhalten am Unfallort” produziert und uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Dieser Film hilft, Lücken zu schließen und frischt Grundkenntnisse auf.
https://youtu.be/zYDf49_p8_k
Unfallbeteiligte haben die Pflicht, unverzüglich anzuhalten und die Unfallstelle abzusichern, um Folgeunfälle zu vermeiden. Stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf (zulässige Höchstgeschwindigkeit in Metern). Vergewissern Sie sich über die Unfallfolgen und helfen Sie Verletzten. Doch nicht nur Sie als Unfallbeteiligte, sondern jeder, ist – gemäß
§ 323c Strafgesetzbuch – verpflichtet, bei einem Unfall Hilfe zu leisten.
Sofortmaßnahmen an einem Unfallort sind – bis zum Eintreffen der Rettungskräfte – für Opfer und Geschädigte wichtig.
Bei einem Unfall zählt für Verletzte oftmals jede Sekunde.
Dazu kann jeder Fahrzeuglenker einen Beitrag leisten, indem er, schon bei stockendem Verkehr, eine Rettungsgasse bildet. Bewahren Sie an einer Unfallstelle den Respekt vor Unfallopfern und –beteiligten.
Weisen Sie sogenannte „Gaffer“ notfalls freundlich darauf hin, dass das Filmen oder Fotografieren von hilflosen Unfallopfern eine Straftat ist.
Versuchen Sie Ruhe zu bewahren.
Schalten Sie die Warnblinkanlage ein.
Ziehen Sie die Warnweste über.
Achten Sie beim Aussteigen auf den fließenden Verkehr.
Verlassen Sie die Fahrbahn so rasch wie möglich und begeben Sie sich einen sicheren Ort (z. B. hinter der Schutzplanke).
Bei Dunkelheit müssen die Fahrzeuge grundsätzlich beleuchtet bleiben.
Verschaffen Sie sich einen Überblick (Verletzte, Schaden, Ausmaß).
Leisten Sie Erste Hilfe; helfen mehrere Personen, sollten Aufgaben aufgeteilt werden.
Verständigen Sie Hilfsdienste über die Notrufnummern 112* oder 110. Polizei verständigen.
Immer bei Unfällen mit Toten, Verletzten und bei bedeutendem Sachschaden, Unfallflucht, Verdacht einer Straftat (z. B. Alkohol oder Drogen) oder bei unklarer Sachlage.
Fahren Sie bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite bzw. räumen Sie die Unfallstelle. Wenn die Unfallursache klar ist und die Angaben der Unfallgegner vollständig sind, können Sie kleinere Blechschäden auch selbst regeln.
Weitere hilfreiche Hinweise für Opfer und Geschädigte von Verkehrsunfällen finden sie in unserer Broschüre “Was geschieht, wenn’s passiert ist!” hier >